Tim Blossey Versicherungsmakler
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Unwetter, Erdbeben, Bränden, korrodierten Rohren, Überschwemmungen - selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.
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Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden. Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden)
Sturm/Hagel
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2024 gilt ein Wert von 2.134,5. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2024:
25.000 Mark (Wert 1914) x 2.134,5 (Baupreisindex) : 100 = 533.625 €
Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
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Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?
Das ist schnell erklärt:
Entweder bist du bei Abschluss und im Schadensfall auf dich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder du hast einen Betreuer, der nicht dich, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.
Nur bei einem Versicherungsmakler bist du der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.
Nur bei einem Versicherungsmakler stehst Du und dein Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt.
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