Risiko-Lebensversicherung

Tim Blossey Versicherungsmakler

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Allgemeine Informationen zur
Risiko-Lebensversicherung

  • Risiko-LV
  • staatliche Hilfen
  • Versicherungssumme
  • Erweiterte Leistung
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Risiko-LV

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist!

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.

Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihres Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartners optimal absichern.

  • Werte richtig absichern

  • unabhängig beraten lassen

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staatliche Hilfen

Witwen-/Witwerrente

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

  • Kleine Witwen-/Witwerrente:

    25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, befristet auf 2 Jahre

  • Große Witwen-/Witwerrente:

    55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

  • Halbwaisenrente:

    10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

  • Vollbwaisenrente:

    20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

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Versicherungssumme

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2024 gilt ein Wert von 2.134,5. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2024:

  • 25.000 Mark (Wert 1914) x 2.134,5 (Baupreisindex) : 100 = 533.625 €

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Erweiterte Leistung

Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

  • Elementarschäden

  • unbenannte Gefahren

  • Glasversicherung

  • Rechtsschutz für Haus- & Grundbesitzer

  • Mietnomaden

  • Photovoltaikanlage

  • Wärmepumpe

  • weitere Haustechnik

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Bei uns in guten Händen

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Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt:
Entweder bist du bei Abschluss und im Schadensfall auf dich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder du hast einen Betreuer, der nicht dich, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.

Nur bei einem Versicherungsmakler bist du der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung. Nur bei einem Versicherungsmakler stehst Du und dein Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt.

Inhaber Tim Blossey Versicherungsmakler

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23 April, 24