schon mal gehört?
Benzinklausel
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Schon mal etwas von der Benzinklausel gehört? Wenn nicht, ein Grund mehr mich bei deinen Versicherungsthemen um Rat zu fragen. Hier aber die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Auch wenn der Name es vermuten lässt, findet man die Benzinklausel nicht bei der KFZ-Versicherung, sondern in der Haftpflichtversicherung.
Die Klausel beschreibt die Leistungsabgrenzung der Haftpflichtversicherung gegenüber deiner KFZ-Haftpflichtversicherung. In den Bedingungen deiner Haftpflichtversicherung findet sich folgender oder ähnlicher Wortlaut:
(…) nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Prinzipiell also ganz einfach, immer wenn etwas zum Gebrauch des Autos gehört, ist es nicht über deine private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Doch die Abgrenzung ist schwerer als gedacht, hier ein paar Schadenbeispiele:
Reifenwechsel
Ein junger Mann wechselt die Reifen an seinem Fahrzeug. Durch falsche Verwendung des Wagenhebers wurde das daneben stehende Fahrzeug seines Vaters beschädigt. Das AG Wipperfürth hat entschieden, dass der hier durchgeführte Reifenwechsel nicht zum Gebrauch des Fahrzeuges zählt und somit Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung gegeben ist.
Falschbetankung
Das Tanken eines Autos wird laut LG Duisburg dem Gebrauch zugeordnet. Somit zählt die Falschbetankung eines fremden Fahrzeuges unter die Benzinklausel! Die private Haftpflichtversicherung ist nicht zur Leistung verpflichtet! Jedoch gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Versicherern, die eine Falschbetankung in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.
Ich empfehle ausschließlich Tarife, die die Falschbetankung mit einschließen. Sprich mich gerne zum Thema privater Haftpflichtversicherung an.
Türöffnung
Auch das Öffnen und Schließen einer Autotür gehört zum Gebrauch – hier sogar mit einem Urteil des EuGH. Somit fallen solche Schäden aus dem Schutz einer Privathaftpflicht! Jedoch gilt hier das gleiche wie bei der Falschbetankung. Einschluss ist über die meisten Tarife möglich. Hier solltest du also nicht zu den günstigsten Varianten greifen.
Be- und Entladeschäden
Bei diesen Schäden sind sich selbst die Gerichte nicht immer einig. So wurde in einem Fall vom OLG Saarbrücken, bei dem ein Arbeitnehmer einen Fahrradträger auf seinen Dienstwagen montieren wollte und dabei das Fahrzeug beschädigte, nicht dem Gebrauch des Fahrzeuges zugeordnet und es bestand Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Das LG Wuppertal hat jedoch beim Entladen einer Leiter und der Beschädigung eines Reklameschildes genau anders entschieden. Auch hier gilt somit, lass dich von mir beraten.
Zusammenfassung
Es gibt verschiedene Schadenfälle, die unter die Benzinklausel fallen und somit nicht zum üblichen Versicherungsschutz einer Privathaftpflicht gehören.
Daher ist es umso wichtiger, geeigneten Versicherungsschutz zu suchen und natürlich auch zu finden. Mit meiner Beratung erhältst du nicht nur Premium Versicherungsschutz, sondern erhältst diesen auch zu vernünftigen Konditionen. Wir vergleichen für dich über 100 Versicherer und finden somit den absoluten Preis- Leistungssieger für dich.