Tim Blossey Versicherungsmakler
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
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Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens 5 Mio. Euro gewählt werden, besser ist natürlich auch eine höhere Summe.
Zu beachten gilt bei Sachschäden:
Hier wird, außer der Versicherer hat eine gesonderte Klausel, nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben:
Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Tarif Single:
Hier wird im Grunde der versicherte Personenkreis auf Sie als einzelnen Versicherungsnehmer reduziert. Der Umfang des Versicherungsschutzes hat dabei keine Einschränkungen im Vergleich zu den anderen Tarifen des gleichen Anbieters. Alleinerziehende müssen aber beachten, dass die Mitversicherung des Kindes in den meisten Fällen nur im Familien-Tarif möglich ist!
Tarif Familie:
Der versicherte Personenkreis wird hier auf weitere Personen ausgedehnt. So gelten nun auch Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft und auch Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen, oftmals auch abhängig vom Ausbildungsstatus, als mitversichert.
Besonderes Augenmerk sollte bei der Mitversicherung von unter 7-jährigen Kindern der Leistungsbaustein "Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern" sein. Laut Gesetz sind weder Sie noch Ihr unter 7-jähriges Kind für einen Schaden, den das Kind verursacht hat, zu Schadenersatz verpflichtet, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Dennoch können sich daraus schwerwiegende Folgen ergeben, denn der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt bekommen. Mit dieser Klausel umgehen Sie derartige Probleme.
Tarif Senioren:
Im Seniorentarif gelten in den meisten Fällen die gleichen Personen mitversichert, wie im Familien-Tarif. Dadurch, dass aber das Risiko von älteren Mitmenschen geringer ist, gibt es für diese extra einen vergünstigten Versicherungsschutz. Je nach Anbieter kann ab einem bestimmten Alter der Senioren-Tarif abgeschlossen werden.
Single
Familien
Senioren
Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch stellen wir noch oft fest, dass gerade wichtige Leistungserweiterungen nicht oder zumindest nicht optimal mitversichert sind.
Folgende Leistungserweiterungen sollten in einem Premium-Tarif mitversichert sein:
Forderungsausfalldeckung
Gefälligkeitshandlungen
Ehrenamt
Mietsachschäden
Schlüsselverlust
Schäden durch dilektunfähige Personen
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Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.
Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen - und dann noch uns?
Das ist schnell erklärt:
Entweder bist du bei Abschluss und im Schadensfall auf dich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder du hast einen Betreuer, der nicht dich, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt - das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.
Nur bei einem Versicherungsmakler bist du der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.
Nur bei einem Versicherungsmakler stehst Du und dein Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt.
Inhaber
Zusätzlich zur unabhängigen Versicherungsberatung übernehmen wir für dich jeglichen bürokratischen Aufwand. Endlich unabhängig und fair beraten.
hiermit hast du den ersten Schritt Richtung unabhängiger und fairer Beratung getan.
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Im letzten Schritt entscheidest du, ob du künftig von uns als deinem Versicherungsmakler betreut werden möchtest.
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